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Sven
Vermieter seit 2018
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Lage variiert je nach Bundesland und Gemeinde. Im Zweifel empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Ferienwohnungen vermieten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – aber nicht ohne Pflichten. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, ist auf der sicheren Seite und vermeidet unangenehme Überraschungen.

Meldepflicht und Meldeschein

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Beherbergungsstätten verpflichtet, einen Meldeschein von Gästen auszufüllen. Was viele nicht wissen: Das gilt auch für private Vermieter von Ferienwohnungen sobald diese gewerblich oder regelmäßig vermieten.

Was muss im Meldeschein stehen?

Der ausgefüllte Meldeschein muss ein Jahr lang aufbewahrt werden und kann von Behörden angefordert werden.

💡 Praktischer Hinweis: In vielen Tourismusgebieten gibt es standardisierte Meldeschein-Vordrucke beim lokalen Fremdenverkehrsamt. Ein digitaler Meldeschein (z.B. per E-Mail an den Gast) ist in der Praxis ebenfalls akzeptiert.

Kurtaxe (Tourismusbeitrag)

In vielen Gemeinden – vor allem in Kur- und Urlaubsorten – müssen Vermieter eine Kurtaxe oder einen Tourismusbeitrag erheben und an die Gemeinde abführen. Die Höhe variiert stark:

Kinder unter einem bestimmten Alter (meist 6–18 Jahre) sind häufig befreit. Ob du die Kurtaxe im Buchungspreis inbegriffen hast oder separat erhebst, solltest du klar kommunizieren und in der Buchungsbestätigung ausweisen.

Zweckentfremdungsverbot

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt – darunter Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und viele weitere – gibt es Gesetze die die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum regulieren oder beschränken.

Die Regeln unterscheiden sich je nach Stadt erheblich:

⚠️ Wichtig: Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 € geahndet werden. Informiere dich unbedingt bei deiner Gemeinde oder einem Rechtsanwalt.

Steuerliche Aspekte

Einnahmen aus der Ferienwohnungsvermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bei gelegentlicher Vermietung gilt die Einkommensteuer, bei regelmäßiger gewerblicher Vermietung kann auch Gewerbesteuer anfallen.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beträgt für Beherbergungsleistungen in Deutschland 7 % (ermäßigter Steuersatz). Ab einem Jahresumsatz von 25.000 € (Kleinunternehmergrenze) bist du umsatzsteuerpflichtig.

Tipp: Halte alle Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentiert. ferivo unterstützt dich dabei mit der Buchungs- und Umsatzübersicht.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Pflichten

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