Ferienwohnungen vermieten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – aber nicht ohne Pflichten. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, ist auf der sicheren Seite und vermeidet unangenehme Überraschungen.
Meldepflicht und Meldeschein
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Beherbergungsstätten verpflichtet, einen Meldeschein von Gästen auszufüllen. Was viele nicht wissen: Das gilt auch für private Vermieter von Ferienwohnungen sobald diese gewerblich oder regelmäßig vermieten.
Was muss im Meldeschein stehen?
- Name und Vorname des Gastes
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift (Herkunftsadresse)
- An- und Abreisedatum
- Bei Ausländern: Nummer des Reisedokuments
Der ausgefüllte Meldeschein muss ein Jahr lang aufbewahrt werden und kann von Behörden angefordert werden.
Kurtaxe (Tourismusbeitrag)
In vielen Gemeinden – vor allem in Kur- und Urlaubsorten – müssen Vermieter eine Kurtaxe oder einen Tourismusbeitrag erheben und an die Gemeinde abführen. Die Höhe variiert stark:
- Sylt: bis zu 3,50 € pro Person und Nacht
- Oberbayern: 1,00–2,50 € je nach Gemeinde
- Ostseeküste: 0,50–2,00 €
- Schwarzwald: 1,00–3,00 €
Kinder unter einem bestimmten Alter (meist 6–18 Jahre) sind häufig befreit. Ob du die Kurtaxe im Buchungspreis inbegriffen hast oder separat erhebst, solltest du klar kommunizieren und in der Buchungsbestätigung ausweisen.
Zweckentfremdungsverbot
In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt – darunter Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und viele weitere – gibt es Gesetze die die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum regulieren oder beschränken.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Stadt erheblich:
- Berlin: Vermietung der gesamten Wohnung nur mit Genehmigung; Vermietung einzelner Zimmer grundsätzlich erlaubt wenn Hauptwohnsitz
- München: Genehmigungspflicht für Leerstand über 8 Wochen; Kurzzeitvermietung von Hauptwohnsitz weitgehend erlaubt
- Hamburg: Ähnliches Modell wie München; Genehmigungen werden restriktiv vergeben
Steuerliche Aspekte
Einnahmen aus der Ferienwohnungsvermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bei gelegentlicher Vermietung gilt die Einkommensteuer, bei regelmäßiger gewerblicher Vermietung kann auch Gewerbesteuer anfallen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beträgt für Beherbergungsleistungen in Deutschland 7 % (ermäßigter Steuersatz). Ab einem Jahresumsatz von 25.000 € (Kleinunternehmergrenze) bist du umsatzsteuerpflichtig.
Tipp: Halte alle Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentiert. ferivo unterstützt dich dabei mit der Buchungs- und Umsatzübersicht.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Pflichten
- ✅ Meldeschein ausfüllen lassen und ein Jahr aufbewahren
- ✅ Kurtaxe erheben und abführen (wenn in deiner Gemeinde vorgeschrieben)
- ✅ Zweckentfremdungsverbot prüfen (besonders in Großstädten)
- ✅ Einnahmen in der Steuererklärung angeben
- ✅ Ab 25.000 € Jahresumsatz: Umsatzsteuer prüfen
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